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Modulare Weiterbildung Lkw / Bus

Lkw- und Busfahrer sind verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen. Die gesetzliche Verpflichtung gilt seit dem 10. September 2008 für den Personenverkehr und seit dem 10. September 2009 für den Güterverkehr. Die Verpflichtung zur Weiterbildung betrifft alle Fahrer, die gewerblich unterwegs sind und mit Fahrzeugen der Klassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E, D/DE Fahrten durchführen.

Die vorgeschriebene Weiterbildung umfasst 5 ganztägige Module zu je 7 Stunden.

 

  • Eco-Training
  • Sozialvorschriften
  • Sicherheitstechnik / Fahrsicherheit
  • Schaltstelle Fahrer
  • Ladungssicherung
  • Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette
  • Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
  • Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs (inkl. Praxis)

Lkw - Modul 2: Sozialvorschriften für den Güterverkehr

  • Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraftverkehr
  • Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr

Bus - Modul 2: Markt und Image

  • Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit beiträgt
  • Bewußtseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
  • Fähigkeit zur richtigen Einschätzung der Lage bei Notfällen
  • Einsatz von Assistenzsystemen
  • Fähigkeit der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen
  • Bedeutung guter körperlicher Verfassung
  • Kenntnis des wirschaftlichen Umfelds des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung
  • Fähigkeit zur Gewährung der Sicherung der Ladung

 


Modultermine - Teilnahme nur nach vorheriger Anmeldung möglich

  • Modul 2 Sozialvorschriften Dortmund-Wambel (14.06.2025)
  • Modul 4 Schaltstelle Fahrer Dortmund-Wambel (28.06.2025)
  • Modul 5 Ladungssicherung Dortmund-Wambel (05.07.2025)
  • Modul 1 Eco Training & Assistenzsysteme Dortmund-Wambel (12.07.2025)

 

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