Lkw- und Busfahrer sind verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen. Die gesetzliche Verpflichtung gilt seit dem 10. September 2008 für den Personenverkehr und seit dem 10. September 2009 für den Güterverkehr. Die Verpflichtung zur Weiterbildung betrifft alle Fahrer, die gewerblich unterwegs sind und mit Fahrzeugen der Klassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E, D/DE Fahrten durchführen.
Die vorgeschriebene Weiterbildung umfasst 5 ganztägige Module zu je 7 Stunden.
Modultermine - Teilnahme nur nach vorheriger Anmeldung möglich
- Modul 1 Eco Training Dortmund-Wambel (30.11.2024)
- Modul 2: Sozialvorschriften Dortmund-Wambel (14.12.2024)
- Modul 3 Gefahrenwahrnehmung Dortmund-Wambel (21.12.2024)