Weiterbildung Bus (BKrFQG) – Alle 5 Jahre auf dem neuesten Stand als Busfahrer in Dortmund
Weiterbildung Bus (BKrFQG) – Alle 5 Jahre auf dem neuesten Stand als Busfahrer in Dortmund

Refresh für Profis am Lenkrad:
Als Busfahrer trägst du viel Verantwortung – für dich, dein Fahrzeug und vor allem für deine Fahrgäste. Damit du immer up-to-date bist, verlangt der Gesetzgeber alle fünf Jahre eine 35-stündige Weiterbildung. Unsere Weiterbildung Bus in Dortmund erfüllt diese Pflicht und gestaltet sie zugleich wertvoll für dich: Du frischt wichtiges Wissen auf, lernst Neuigkeiten kennen und tauschst Erfahrungen mit Kollegen aus. So bleibst du ein sicherer und souveräner Pilot, ob im Stadtbus durch Dortmund oder im Reisebus durch Europa.

Inhalte für den Personenverkehr:
Genau wie bei der Lkw-Weiterbildung gibt es fünf Module, jedoch teils mit besonderem Schwerpunkt auf den Personenverkehr. Natürlich stehen Eco-Drive und Sozialvorschriften auch hier auf dem Programm – schließlich willst du Treibstoff sparen und gesetzeskonform unterwegs sein. Besonders relevant für dich sind Module zu Sicherheit und Notfällen im Bus (wie reagiere ich bei Unfällen oder medizinischen Notfällen von Passagieren?), Komfort und Kundenorientierung (freundlicher Umgang mit den Fahrgästen, Umgang mit Beschwerdesituationen) sowie technische Updates (z.B. neue Bussysteme, Assistenztechnik). Außerdem wird das Thema Kriminalprävention angeschnitten – etwa, wie du Schleusung und Vandalismus vorbeugen kannst. Jedes Modul liefert praktisches Wissen, das du direkt im täglichen Dienst anwenden kannst.

Lernen im Austausch:
In unseren Weiterbildungsseminaren setzen wir auf aktive Mitarbeit. Du kannst Fragen stellen und eigene Erlebnisse schildern – der kollegiale Austausch steht hoch im Kurs, denn daraus ziehen alle Teilnehmer einen Mehrwert. Unsere Dozenten (viele selbst aus der Personenbeförderung kommend) moderieren und bringen euch auf den neuesten Stand von Recht & Technik. Nach 35 Stunden hast du nicht nur die Pflicht erfüllt, sondern nimmst auch frische Ideen für einen noch besseren Service und mehr Sicherheit im Bus mit.

Formalitäten leicht gemacht:
Am Ende der Weiterbildung erhältst du deine Bescheinigung für die Verlängerung der Schlüsselzahl „95“ im Führerschein. Deine Firma benötigt diesen Nachweis, um dich weiter als Fahrer einsetzen zu dürfen – wir kümmern uns darum, dass alles ordnungsgemäß dokumentiert ist. Viele Arbeitgeber in Dortmund unterstützen ihre Fahrer bei der Weiterbildung organisatorisch oder finanziell, denn auch für Busunternehmen zahlt sich gut geschultes Personal aus. Sprich uns gern an – wir beraten, wie sich die Weiterbildung ggf. fördern lässt oder in betrieblichen Ablauf integrieren kann (z.B. exklusive Firmenschulungen).
Was unsere Fahrschüler sagen
Fahr mit uns in die Zukunft!:
Häufige Fragen – schnell beantwortet
Wer ist von der Bus-Weiterbildungspflicht betroffen?
Genau wie bei Lkw-Fahrern müssen auch professionelle Busfahrer eine regelmäßige Weiterbildung nach BKrFQG absolvieren. Das betrifft Fahrer von Fahrzeugen der Klassen D1, D1E, D und DE, die im gewerblichen Personenverkehr unterwegs sind – also z. B. Linienbusfahrer, Reisebusfahrer, Schulbusfahrer etc. Die Regelung gilt seit dem 10. September 2008 für den Personenverkehr und greift für alle, die Personen befördern und dafür eine D-Lizenz benötigen. Wenn Sie also im öffentlichen Nahverkehr, im Fernbuslinienverkehr oder im Reiseverkehr fahren, benötigen Sie ebenfalls alle 5 Jahre die 35-stündige Weiterbildung mit Eintrag der Kennziffer 95. Es gibt wenige Ausnahmen (z. B. Ehrenamtliche Fahrer bestimmter Organisationen unter bestimmten Bedingungen oder Fahrzeuge unter 8 Fahrgastplätzen – so wie beim Lkw gibt es Sonderfälle). Aber im Grunde: Jeder Busfahrer im beruflichen Einsatz muss mitmachen. Auch hier wird die Weiterbildung durch die Schlüsselzahl 95 im Führerschein bzw. auf der Fahrerkarte dokumentiert, die für Kontrollen wichtig ist.
Unterscheiden sich die Inhalte der Bus-Weiterbildung von der Lkw-Weiterbildung?
Die Grundstruktur ist ähnlich, aber es gibt Unterschiede in den inhaltlichen Schwerpunkten. Beide haben 35 Stunden und decken die drei Kenntnisbereiche (rationelles Fahren, Vorschriften, Gesundheit/Sicherheit) ab. Bei der Bus-Weiterbildung werden allerdings spezifische Themen für den Personenverkehr stärker gewichtet. Beispielsweise steht bei Busfahrern mehr der Kundenservice und das sichere Befördern von Personen im Fokus – Themen wie Fahrgastbetreuung, Umgang mit schwierigen Fahrgästen, Ticketing, Streckenplanung im Linienverkehr, oder was im Falle eines Unfalls/Notfalls mit Fahrgästen zu tun ist. Auch technische Aspekte wie das Absenken (Kneeling) des Busses, Rollstuhlplätze sichern, etc., können Thema sein. Selbstverständlich kommen auch bei Busfahrern die Sozialvorschriften (Lenk- und Ruhezeiten) und Verkehrssicherheits-Themen vor, aber Punkte wie „Ladungssicherung“ entfallen fast vollständig (dafür haben Lkw-Fahrer mehr davon). Stattdessen können Bus-Module Inhalte haben wie „Markt und Image des Unternehmens“ – sprich, wie verhalte ich mich als Fahrer serviceorientiert, um das Ansehen meines Busbetriebs zu heben. Zusammengefasst: Es gibt Überschneidungen (Eco-Driving, Rechtsänderungen, Sicherheit) und bus-spezifische Inhalte (Fahrgastkomfort, Betriebshof-Organisation). Wir bieten teils separate Module für Bus an, um genau diese Punkte abzudecken.
Wie läuft die Bus-Weiterbildung ab und wie lange dauert sie?
Ablauf und Dauer entsprechen dem Lkw-Bereich: Insgesamt 35 Stunden, meist aufgeteilt in 5 Module à 7 Stunden. Auch hier können Sie wählen, ob Sie die Weiterbildung als kompakten Block (z. B. eine Woche Vollzeit) oder in einzelnen Tagesseminaren verteilt absolvieren. Viele Busunternehmen organisieren z. B. ein Modul pro Jahr für ihr Fahrpersonal. Wir stimmen die Termine auch mit den Schichtplänen der Verkehrsunternehmen ab, soweit möglich – oft finden Kurse am Wochenende statt, wenn weniger Linienverkehr ist, oder es werden in Ferienzeiten gesammelt Fortbildungen angeboten. Es gibt keine Prüfung, nur eine Teilnahmenachweispflicht, genau wie bei den Lkw-Fahrern. Inhaltlich achten wir darauf, die Beispiele und Übungen auf den Busbereich zuzuschneiden – zum Beispiel berechnen wir in einem Eco-Training-Modul die Kraftstoffeinsparung bei angepasster Fahrweise eines Linienbusses oder diskutieren die Einhaltung der Fahrpläne versus gesetzliche Pausenregelungen. Nach Abschluss stellen wir auch hier Bescheinigungen aus, mit denen Sie den „95“-Eintrag für die D-Klassen erhalten.
Müssen Busfahrer mit Führerschein vor 2008 auch diese Weiterbildung machen?
Ja, allerdings hatten die „Altinhaber“ damals Übergangsfristen. Konkret: Wer den D-Führerschein vor dem 10.09.2008 erworben hatte, musste erstmals bis 2013 eine Weiterbildung nachweisen. Diese Phase ist längst vorbei, und mittlerweile sind alle gewerblichen Busfahrer im fünfjährigen Rhythmus eingebunden – unabhängig davon, wann der Führerschein gemacht wurde. Praktisch bedeutet das: Selbst wenn Sie seit 30 Jahren Bus fahren, kommen Sie um die Weiterbildung nicht herum; Sie haben sie dann ja auch schon mehrfach durchlaufen. Wer neu ins Gewerbe einsteigt, macht zuerst die Grundqualifikation (beschleunigt oder über Ausbildung) und startet dann ebenfalls den 5-Jahres-Zyklus. Auch pausierende Fahrer, die eine Zeit lang nicht gefahren sind, müssen ggf. Weiterbildungen nachholen, bevor sie wieder starten. Wichtig ist dabei immer der Blick auf die „95“ im Dokument. Zusammengefasst: Ja, jeder professionelle Busfahrer – egal wie lange im Besitz der Fahrerlaubnis – unterliegt der Weiterbildungspflicht. Der Stichtag 2008 spielte nur für die erstmalige Frist eine Rolle.
Kann ich die Bus-Weiterbildung mit der Lkw-Weiterbildung kombinieren, wenn ich beide Führerscheine habe?
Grundsätzlich ja – ein Fahrer, der sowohl über Lkw- als auch Busklassen verfügt und beide beruflich nutzt, muss nicht zwei getrennte 35-Stunden-Schulungen absolvieren. Die Gesetzgebung verlangt nur 35 Stunden je fünf Jahre insgesamt, nicht doppelt. Man sollte jedoch darauf achten, dass die Inhalte einen Mix aus Güter- und Personenverkehr abdecken, damit sowohl die Belange des Bus- als auch des Lkw-Bereichs berücksichtigt werden. In der Praxis bieten wir in solchen Fällen oft gemischte Kurse an oder der Fahrer besucht teils Bus-, teils Lkw-Module. Wichtig ist, dass am Ende die Teilnahmebescheinigungen anerkannt werden – aber es ist üblich, dass eine absolvierte Weiterbildung für beide Bereiche zählt. Bei der Führerscheinstelle geben Sie einfach an, dass Sie die Weiterbildung absolviert haben, und lassen den Code 95 bei beiden Fahrzeugarten eintragen. Wir beraten Sie gern: Wenn Sie z. B. 3 Module im Güterverkehr und 2 im Personenverkehr machen, sind Sie thematisch gut aufgestellt für beide Jobs. Für Fahrer, die z. B. nur mal sporadisch Bus fahren, kann es sinnvoll sein, primär Lkw-Module zu besuchen – das wird ebenfalls akzeptiert. Die Hauptsache ist, Sie haben 35 Stunden offiziell bestätigt. Unsere Empfehlung: Machen Sie wenn möglich einige Inhalte spezifisch für Bus und einige für Lkw mit – so bleiben Sie fachlich in beiden Rollen fit.
Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für die Bus-Weiterbildung?
In vielen Fällen ja. Gerade größere Verkehrsbetriebe organisieren die Weiterbildungen zentral für ihre Fahrer und tragen die Kosten dafür als Teil der Personalentwicklung oder aus rechtlichem Eigeninteresse (sie müssen ja gewährleisten, dass ihr Personal qualifiziert ist). Wenn Sie also als Busfahrer angestellt sind, erkundigen Sie sich zuerst bei Ihrem Arbeitgeber, ob es interne Angebote oder Kooperationen mit Schulungszentren (wie uns) gibt. Falls Sie die Weiterbildung privat machen – etwa weil Sie als Saisonfahrer arbeiten oder zwischen Anstellungen sind –, können Sie die Kosten ggf. als Werbungskosten von der Steuer absetzen. In manchen Fällen springen auch Berufsgenossenschaften oder Fördertöpfe der Bundesländer ein, aber das ist eher die Ausnahme. Bei uns erhalten Firmenkunden oft Staffelpreise oder Pauschalen, wenn sie mehrere Fahrer schicken. Unterm Strich: Die Bezahlung der Weiterbildung ist Verhandlungssache – viele Unternehmen übernehmen sie, weil sie ja davon profitieren (qualifiziertes Personal, Erfüllung der Auflagen). Aber es besteht keine staatliche Finanzierung wie beim Bildungsgutschein für Arbeitslose, da es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme für Erwerbstätige handelt. Falls Kosten ein Hindernis sein sollten, sprechen Sie uns an – wir finden fast immer eine Lösung, damit kein Fahrer aus finanziellen Gründen auf die Weiterbildung verzichten muss.