Beschleunigte Grundqualifikation Personenverkehr – Befördere deine Karriere als Busfahrer in Dortmund
Beschleunigte Grundqualifikation Personenverkehr – Befördere deine Karriere als Busfahrer in Dortmund

Warum Grundqualifikation?:
Wenn du nach dem 10. September 2008 deinen Bus-Führerschein (Klasse D) gemacht hast und beruflich Personen befördern willst, brauchst du die Grundqualifikation Personenverkehr. Das schreibt das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) vor. Unsere beschleunigte Grundqualifikation in Dortmund erfüllt genau diese Vorgaben – und zwar zügig und praxisnah. Damit ebnest du dir den Weg, z.B. als Linienbusfahrer im Dortmunder Stadtgebiet oder als Reisebusfahrer quer durch Europa durchzustarten.

Inhalte speziell für Busfahrer:
Im Kurs behandeln wir alle relevanten Themen, die dich zum Beförderungsprofi machen: Du lernst, wie du vorausschauend und verbrauchsarm fährst, um deine Fahrgäste sanft und sicher ans Ziel zu bringen (Stichwort: Fahrstiloptimierung). Wir vertiefen die Sozialvorschriften (Lenk- und Ruhezeiten, Arbeitszeitgesetz) und Besonderheiten im Personenverkehr, z.B. im Linienverkehr vs. Gelegenheitsverkehr. Sicherheit ist ein großer Punkt – von der Fahrzeugtechnik (Bremsanlagen, Assistenzsysteme im Bus) über Maßnahmen bei Notfällen oder Pannen bis zum Verhalten bei Unfällen. Nicht zuletzt geht es um den Dienstleistungsaspekt: Als Busfahrer bist du auch Repräsentant deines Unternehmens. Freundlicher Umgang mit Fahrgästen, Stressbewältigung und Umgang mit Konflikten an Bord gehören daher ebenfalls zur Ausbildung.

Kompakt und prüfungsreif:
Die beschleunigte Grundqualifikation dauert 140 Stunden (inklusive Praxisübungen am Bus). Innerhalb von rund 4 Wochen vermitteln wir dir das komplette Wissen – ideal, wenn es schnell gehen soll. Am Ende steht die theoretische IHK-Prüfung an (keine zusätzliche Fahrprüfung notwendig). Wir bereiten dich intensiv darauf vor, so dass du mit einem sicheren Gefühl zur IHK Dortmund gehst. Hast du bestanden, erhältst du von der IHK eine Bescheinigung, und die Schlüsselzahl „95“ wird in deinen Führerschein eingetragen. Jetzt bist du offiziell qualifiziert, gewerblich Fahrgäste zu transportieren!

Karrierechancen nutzen:
Mit der Grundqualifikation in der Tasche bist du startklar für den Job. In Dortmund werden Busfahrer im öffentlichen Nahverkehr (DSW21) ebenso gesucht wie in privaten Reisebusunternehmen oder Shuttle-Services. Und nicht zu vergessen: Die Ausbildung ist förderfähig. Wenn du arbeitsuchend bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter über einen Bildungsgutschein die Kosten übernehmen. So kommst du ohne finanzielle Bürde zu deiner neuen Qualifikation – und damit zu einem erfüllenden Beruf, bei dem du Menschen sicher von A nach B bringst.
Was unsere Fahrschüler sagen
Dein Bus wartet schon!:
Häufige Fragen – schnell beantwortet
Wer braucht die beschleunigte Grundqualifikation Personenverkehr?
Diese Qualifikation richtet sich an angehende Busfahrer, die – wie bei Lkw beschrieben – keine reguläre dreijährige Ausbildung im Personenverkehr durchlaufen haben. Seit dem 10.09.2008 ist vorgeschrieben, dass jeder, der gewerblich Personen mit Bussen befördern will (Klasse D/DE oder D1/D1E), eine Grundqualifikation besitzt. Wenn Sie also z. B. den Busführerschein erwerben und als Reisebusfahrer oder Linienbusfahrer arbeiten möchten, benötigen Sie zusätzlich die beschleunigte Grundqualifikation Personenverkehr, sofern Sie die Quali nicht bereits auf anderem Wege erworben haben. Das betrifft auch Taxi- oder Mietwagenfahrer nicht – dort gibt es einen extra P-Schein, aber keine EU-Qualifikation. Es geht wirklich um Kraftomnibusse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen. Typische Teilnehmer sind Quereinsteiger, die zum Beispiel aus anderen Berufen kommen und Busfahrer werden wollen, oder Mitarbeiter von Verkehrsbetrieben, die noch keine Berufskraftfahrer-Ausbildung hatten. Mit dem Kurs und bestandener IHK-Prüfung erhalten Sie den begehrten Eintrag „95“, der Sie als qualifizierten Busfahrer ausweist. Ohne diese Quali dürfen Sie sonst nur rein privat einen Bus fahren (was kaum vorkommt) oder z. B. ehrenamtlich im sehr eingeschränkten Rahmen. Für alle Praxisfälle führt also kein Weg an der Grundqualifikation vorbei, wenn man neu in den Busfahrer-Beruf einsteigt.
Wie alt muss ich mindestens sein, um als Busfahrer mit Grundqualifikation arbeiten zu dürfen?
Das Mindestalter hängt von der Art des Einsatzes ab. Grundsätzlich kann man den beschleunigten Kurs und sogar den Bus-Führerschein D schon mit 18 Jahren absolvieren, aber: Ein 18-Jähriger darf mit Grundqualifikation zunächst nur bestimmte Einsätze fahren, nämlich Linienverkehr bis maximal 50 km Streckenlänge (typischer Stadt- oder Regionalbus) und ohne Fahrgäste im Anhänger. Für den uneingeschränkten Einsatz – z. B. Reisebus fernab oder Linien länger als 50 km – ist ein Mindestalter von 20 Jahren (bei beschleunigter Quali) vorgeschrieben, oder 21 Jahre falls es ein direkter Weg ohne beschleunigte Quali wäre. Praktisch wird oft gesagt: Busfahrer müssen 21 sein. Mit beschleunigter Qualifikation sinkt es etwas (auf 20) für bestimmte Fälle. In der Realität stellen die meisten Unternehmen junge Fahrer erst ab 21 oder 23 ein, je nach Versicherung und Erfahrung. Wichtig: Für D1 (Kleinbus bis 16 Fahrgäste) gelten etwas mildere Altersgrenzen (18 Jahre mit Quali für bestimmte Einsätze). Wir beraten jeden Teilnehmer dazu, denn die genauen Regeln können kompliziert wirken. Im Kurs selbst können Sie natürlich teilnehmen egal ob 18 oder älter – nur der tatsächliche gewerbliche Einsatz wird durch Altersgrenzen beschränkt. Aber prinzipiell: unter 21 sind nur begrenzte Einsätze möglich; mit 23 Jahren schließlich darf man alles (auch ohne beschleunigt, aber dann ist man ja eh älter). Die meisten machen die Quali mit Anfang 20 oder später. Wer sehr jung ist, kann aber durchaus starten – oft beginnt man im Stadtverkehr, sammelt Erfahrung und ist dann auch alt genug für größere Touren.
Unterscheidet sich die Personenverkehr-Qualifikation inhaltlich von der Güterverkehr-Qualifikation?
In den Grundzügen ähneln sich beide Kurse, da Kernbereiche wie Eco-Fahrweise, Technik, Verkehrsregeln, Sozialvorschriften etc. für beide Fahrergruppen wichtig sind. Allerdings setzt der Personenverkehr-Kurs andere Schwerpunkte: Hier geht es intensiver um Themen, die Busfahrer konkret betreffen – z. B. Fahrgastsicherheit und -komfort, Rechte und Pflichten bei der Personenbeförderung (PBefG), Umgang mit Fahrgästen (Tickets, Kundenservice), besondere Situationen wie Pannen oder Unfälle mit Fahrgästen, Evakuierung des Busses, etc. Auch die Technik-Module beinhalten Bus-spezifisches (etwa Funktionsweise von Türsteuerungen, Kneeling, Klimaanlagen im Bus). Im Gegensatz dazu entfallen natürlich Güter-spezifische Themen wie Ladungssicherung, weil Busfahrer keine Fracht sichern müssen. Stattdessen könnte man sagen, im Buskurs kommt mehr „soft skill“-Teil hinzu, wie Kommunikation mit Kunden oder Konfliktmanagement, was beim Lkw weniger betont ist. Die Prüfung bei der IHK ist vom Stil her ähnlich, aber die Fragen sind angepasst an den Personenverkehr. Wer beide Qualifikationen erwerben will (C und D), braucht übrigens nicht zwei getrennte Kurse – man kann nach einer ersten Grundqualifikation für die zweite Fahrzeugart nur eine zusätzliche Teilprüfung machen. Wir erleben es aber selten, dass jemand beides neu macht; meist spezialisiert man sich auf Personen oder Güter. Summa summarum: Die Basis ist gleich (Sicherheit, Rechtskunde, Fahrzeugtechnik), aber die Beispiele und Vertiefungen unterscheiden sich zwischen Personen- und Güterverkehr, und das spiegelt sich auch in den Unterrichtseinheiten wider.
Gibt es für die Bus-Grundqualifikation auch eine Prüfung bei der IHK?
Ja, genau wie beim Güterverkehr ist zum Abschluss der beschleunigten Grundqualifikation Personenverkehr eine 90-minütige IHK-Prüfung abzulegen. Diese Prüfung konzentriert sich auf die Belange des Personenverkehrs: Viele Fragen ähneln denen des Güterverkehrs von der Art her (Multiple-Choice und offene Fragen, eventuell Fallstudien), aber mit Bus-Bezug. Beispielsweise könnten Szenarien abgefragt werden wie „Wie sichern Sie einen Bus an einer Unfallstelle?“ oder „Was ist beim Verstauen von Reisegepäck im Bus zu beachten?“ oder Berechnungen wie „Fahrplan vs. Lenkzeiten im Linienverkehr“. Die IHK-Prüfung ist zentraler Nachweis dafür, dass Sie das vermittelte Wissen verinnerlicht haben. Unsere Ausbildung bereitet Sie natürlich intensiv auf die Prüfungsfragen vor. Auch im Bus-Kurs legen wir Übungstests aus, gehen Prüfungsaufgaben gemeinsam durch und klären alle möglichen Unklarheiten im Vorfeld. Wenn Sie den Unterricht aufmerksam verfolgen, sind die Erfolgsaussichten sehr gut. Bei Bestehen erhalten Sie das IHK-Zeugnis für die Grundqualifikation Personenverkehr, mit dem Sie zur Führerscheinstelle gehen können, um den Schlüsselzahl-95-Eintrag für die D-Klassen zu erhalten.
Wie lange dauert der Kurs für die beschleunigte Grundqualifikation Personenverkehr?
Genauso wie beim Güterverkehr sind es mindestens 140 Stunden Unterricht, die in Vollzeit etwa 4 Wochen in Anspruch nehmen. Oft wird der Kurs über einen Monat durchgeführt, manchmal mit leichten Anpassungen, falls noch ein Prüfungstag mitgerechnet wird etc. Die Struktur ist analog: Theorieblöcke zu verschiedenen Themen und einige praxisnahe Elemente (z. B. besichtigen wir eventuell einen Linienbus, üben den Umgang mit Feuerlöschern, etc.). In vielen Fällen kombinieren Teilnehmer den Bus-Kurs mit dem Führerschein D/DE, was logistisch etwas Koordination erfordert – aber wir helfen da gerne (zum Beispiel kann man vormittags Fahrschule, nachmittags Grundqualifikation machen oder erst Führerschein, dann Kurs). Insgesamt sollten Sie für die beschleunigte Bus-Qualifikation etwa einen Monat Vollzeit einplanen, inklusive Prüfung. Teilzeitvarianten sind möglich, aber aufgrund Schichtdiensten bei Busfahrern oft nicht ideal – viele machen es am Stück bevor sie in den Job einsteigen. Natürlich kann man die 140 Stunden auch strecken, aber dann dauert es entsprechend länger. Wir beraten auch hier individuell, falls Sie z. B. schon in Teilzeit irgendwo arbeiten und den Kurs nebenher machen wollen.
Benötige ich einen D-Führerschein, bevor ich die Grundqualifikation mache?
Ähnlich wie bei den Lkw gilt: Der D-Führerschein muss nicht zwingend vor dem Qualifikationskurs vorliegen, aber praktisch ist es sehr sinnvoll, ihn zumindest parallel zu erwerben. Häufig kommen Teilnehmer zu uns, die gerade in der Fahrschule sind oder frisch die Theorie bestanden haben – sie nutzen dann die Qualifikationszeit auch zur Fahrschulpraxis. Offiziell kann man die IHK-Prüfung auch ohne Busführerschein ablegen. Allerdings darf man nach bestandener Grundqualifikation natürlich erst dann wirklich fahren, wenn man auch den Führerschein hat. Wir empfehlen daher, beides in einem Zuge anzugehen. So sind Sie z. B. nach 4–5 Monaten komplett startklar: Führerschein in der Tasche und Qualifikation erworben. Wer den Busführerschein schon besitzt (z. B. ehemalige Bundeswehr-Busfahrer oder Feuerwehr), kann direkt nur den Kurs besuchen. Für sie ist vieles einfacher, weil sie schon Fahrpraxis haben. Aber egal ob mit oder ohne Führerschein: Im Kurs selbst behandeln wir den Stoff so, dass auch Leute ohne Fahrpraxis folgen können. Und wenn Sie noch keinen Führerschein haben, kann der Kurs sogar helfen – viele theoretische Dinge wie Lenkzeiten oder Technik werden auch in der Führerscheinprüfung gefragt. So gesehen schlagen Sie zwei Fliegen mit einer Klappe, wenn Sie den Quali-Kurs frühzeitig besuchen. Letztlich müssen Führerschein und Qualifikation beide vorhanden sein, um den Beruf ausüben zu können – die Reihenfolge ist flexibel. Wir organisieren das gerne maßgeschneidert für Sie, zum Beispiel in Zusammenarbeit mit unserer Fahrschule.
Ist die beschleunigte Grundqualifikation Personenverkehr EU-weit anerkannt?
Ja, ganz genauso wie beim Güterverkehr. Die beschleunigte Grundqualifikation für Busfahrer basiert auf derselben EU-Richtlinie (2003/59/EG). Haben Sie in Deutschland die Prüfung bestanden, erhalten Sie die Schlüsselzahl 95 für die Klassen D, die in allen EU-/EWR-Staaten gültig ist. Busunternehmen in anderen EU-Ländern erkennen diese Qualifikation an, weil sie in Ihrem Führerschein vermerkt ist. Sollten Sie beispielsweise in ein Nachbarland ziehen und dort weiter Bus fahren, müssten Sie dort nur Ihren Führerschein umschreiben lassen, wobei der Qualifikationsnachweis übernommen wird oder Sie bekommen dann dort eine Fahrerqualifikationskarte. Der Prozess ist standardisiert. Es gibt keine doppelte Prüfung oder so – einmal gemacht, überall gültig (für 5 Jahre, dann wie üblich die Weiterbildung). Einige unserer Kursteilnehmer kamen übrigens auch aus anderen EU-Ländern zu uns, um den Kurs hier in ihrer Muttersprache Deutsch zu machen, und arbeiten dann in Deutschland oder anderswo – das klappt reibungslos. Wichtig: Die EU-weite Anerkennung betrifft die Qualifikation an sich. Die nationalen Arbeitsbedingungen (z. B. Mindestalter für bestimmte Einsätze wie oben erwähnt) müssen natürlich berücksichtigt werden. Aber prinzipiell: Ja, Ihre Grundqualifikation Personenverkehr ist europaweit gültig, und mit dem Code 95 im Ausweis sind Sie als Berufskraftfahrer im Personenverkehr international ausgewiesen.