Beschleunigte Grundqualifikation Güterverkehr – Starte deine LKW-Karriere in Dortmund
Beschleunigte Grundqualifikation Güterverkehr – Starte deine LKW-Karriere in Dortmund

Warum du’s brauchst:
Wer nach dem 10. September 2009 den LKW-Führerschein (Klasse C/CE) erworben hat und als Berufskraftfahrer arbeiten will, kommt an der Grundqualifikation Güterverkehr nicht vorbei. Sie ist der offizielle Nachweis deiner beruflichen Eignung und in der EU gesetzlich vorgeschrieben. In Dortmund bieten wir diese Schulung im beschleunigten Format an, damit du schnell auf den Arbeitsmarkt kannst. Egal ob du zum Speditionsriesen möchtest oder zum lokalen Baustoffhändler – mit der bestandenen Grundquali zeigst du: Ich bin bereit, Verantwortung auf der Straße zu übernehmen.

Das lernst du bei uns:
In rund 140 Stunden vermitteln wir dir umfangreiches Wissen, das über den Führerscheinstoff hinausgeht. Du vertiefst dein Verständnis für eine sparsame und vorausschauende Fahrweise – gut für die Umwelt und den Geldbeutel des Chefs. Wir behandeln ausführlich die Sozialvorschriften (Lenkzeiten, Pausenregelungen, digitale Tachographen) und alle wichtigen Rechtsvorschriften im Güterverkehr (z.B. zu Maut, Gefahrgut in kleinen Mengen, Fahrzeugabmessungen). Auch Gesundheit und Erste Hilfe, Ladungssicherung auf LKW, Arbeitsorganisation und Logistikverständnis stehen auf dem Plan. Praktische Fahrübungen runden das Programm ab, damit du gelernte Theorie direkt im Fahrzeug erlebst.

Schnell, aber gründlich:
Unser Kurs ist intensiv, aber keine Sorge – unsere erfahrenen Dozenten gestalten den Unterricht lebendig und verständlich. In Gruppenarbeiten und Diskussionen kannst du dein Wissen anwenden. Am Kursende bereiten wir dich gezielt auf die IHK-Theorieprüfung vor. Diese besteht aus Multiple-Choice-Fragen und ggf. einer Fallstudie. Hast du bestanden, trägt die Führerscheinstelle die Schlüsselzahl „95“ in deinen Führerschein ein – das offizielle Zeichen, dass du die Grundqualifikation Güterverkehr besitzt. Geschafft! Jetzt stehen dir alle Türen offen, um als LKW-Fahrer durchzustarten.

Bereit für den Gütertransport:
Speditionen, Logistikfirmen und Lieferdienste – überall werden engagierte Fahrer gesucht. Mit der beschleunigten Grundqualifikation in der Tasche kannst du dich selbstbewusst bewerben. Und das Beste: Die Ausbildung kann über einen Bildungsgutschein finanziert werden, falls du derzeit arbeitssuchend bist. So investierst du vor allem Zeit und Fleiß – die Kosten übernehmen im Idealfall die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. In Dortmund und ganz NRW warten spannende Jobs hinterm LKW-Steuer auf dich. Jetzt ist der perfekte Zeitpunkt, um deine LKW-Karriere ins Rollen zu bringen!
Was unsere Fahrschüler sagen
Mach den nächsten Gang!:
Häufige Fragen – schnell beantwortet
Wer benötigt die beschleunigte Grundqualifikation im Güterverkehr?
Die beschleunigte Grundqualifikation Güterverkehr ist für Personen gedacht, die gewerblich Lkw fahren wollen, aber nicht die klassische dreijährige Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer gemacht haben. Nach EU-Recht muss seit 2009 jeder neue Lkw-Fahrer, der z. B. im Speditions- oder Logistikgewerbe tätig sein will, eine Grundqualifikation nachweisen – entweder durch die Ausbildung (mit IHK-Abschluss) oder eben durch den beschleunigten Kurs mit IHK-Prüfung. Typische Fälle: Quereinsteiger, die einen Lkw-Führerschein erworben haben und jetzt schnell beruflich einsteigen wollen, oder EU-Bürger, die in Deutschland als Fahrer arbeiten möchten. Auch wer den Lkw-Führerschein beim Bund (Militär) gemacht hat und in die Privatwirtschaft wechselt, braucht diese Qualifikation. Ohne die Grundquali darf man zwar den Lkw lenken, aber nicht gewerblich Fracht transportieren (es drohen dann Strafen bei Kontrollen). Somit: Wenn Sie z. B. heute den Führerschein Klasse C/CE neu erwerben, müssen Sie im Anschluss (oder parallel) die beschleunigte Grundqualifikation absolvieren, um eine Fahrerkarte mit Schlüsselzahl 95 zu bekommen. Ausgenommen sind lediglich Alt-Inhaber, die ihren Führerschein vor dem Stichtag (10.09.2009) gemacht haben – diese gelten als grundqualifiziert, müssen aber natürlich die 5-Jahres-Weiterbildungen machen.
Was ist der Unterschied zwischen der beschleunigten Grundqualifikation und der normalen Grundqualifikation?
Die „normale“ Grundqualifikation erlangt man durch eine klassische Berufsausbildung (z. B. den Ausbildungsgang „Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin“ über 3 Jahre) oder eine spezielle Führerscheinprüfung, die direkt als Grundqualifikation zählt (das ist die sog. „IHK-Grundqualifikation mit zusätzlicher umfangreicher Prüfung“, die selten gewählt wird, da sie recht anspruchsvoll und lang ist). Die beschleunigte Grundqualifikation hingegen ist ein Kompaktkurs von 140 Stunden Unterricht, gefolgt von einer IHK-Theorieprüfung, ohne extra Fahrprüfung. Sie wurde geschaffen, um Quereinsteigern einen schnelleren Weg zu ermöglichen. Während bei der normalen (dreijährigen) Ausbildung natürlich auch ein hoher Praxisanteil und Betriebserfahrung dabei sind, konzentriert sich die beschleunigte Grundqualifikation auf das Wesentliche in relativ kurzer Zeit. Man könnte sagen: Der beschleunigte Kurs vermittelt in rund 4–6 Wochen die wichtigsten Fachkenntnisse, die ein Berufsfahrer braucht – nicht so tiefgehend wie eine lange Ausbildung, aber ausreichend, um danach sicher und gesetzeskonform zu arbeiten. Die IHK-Prüfung im beschleunigten Weg ist hauptsächlich schriftlich, während die normale Qualifikationsprüfung (bei 280-Stunden-Kurs) noch mündliche/praktische Teile beinhaltet. Viele wählen die beschleunigte Variante, weil sie schneller in den Job wollen. Wichtig ist: Beide Wege führen zum gleichen Ziel – dem Eintrag „95“ für die gewerbliche Tätigkeit. Der Unterschied liegt in der Dauer und Tiefe der Ausbildung.
Wie läuft die Prüfung für die Grundqualifikation Güterverkehr ab?
Am Ende der beschleunigten Grundqualifikation steht eine theoretische Prüfung bei der IHK. Diese Prüfung dauert 90 Minuten und besteht aus Multiple-Choice- und offenen Fragen, teilweise auch mit Situationsbeschreibungen (Fallstudien). Die Inhalte decken das Spektrum der Ausbildung ab: Es kann um Fahrphysik und Spritsparmethoden gehen, um Sozialvorschriften (Lenk- und Ruhezeiten), um technische Aspekte des Lkws (Wartung, Kenntnisse der Kinematik), um Ladungssicherung, um Verkehrsrecht etc. Ein kleiner Teil der Prüfung kann auch praxisorientiert sein – z. B. Fragen zu Routenplanung oder Verhalten in besonderen Situationen. Eine praktische Fahrprüfung wie beim Führerschein ist jedoch nicht Teil der Grundqualifikationsprüfung. (Man setzt voraus, dass die Fahrfertigkeiten durch den Führerschein bereits geprüft sind.) Die IHK stellt die Prüfung, wir als Bildungsträger melden unsere Teilnehmer dort an. Unsere Kursinhalte sind genau auf diese Prüfung abgestimmt. Wenn Sie am Unterricht teilnehmen, Übungen mitmachen und sich auf die Prüfungsfragen vorbereiten, sollten Sie die Prüfung gut bestehen können. Bei Bestehen erhalten Sie von der IHK eine Bescheinigung, mit der Sie dann die „95“ im Führerschein beantragen. Sollte man durchfallen, kann die Prüfung wiederholt werden – wir unterstützen in so einem Fall natürlich mit ergänzender Übung und Betreuung.
Wie lange dauert die Ausbildung zur beschleunigten Grundqualifikation?
Gesetzlich sind mindestens 140 Stunden Unterricht à 60 Minuten vorgeschrieben. In Vollzeit entspricht das ungefähr 4 Wochen Schulungszeit. In unserem Bildungszentrum bieten wir die Kurse meist in einem Block von etwa 4–5 Wochen an, um eventuelle Feiertage oder Pausen mit einzurechnen. Während dieser Zeit werden alle vorgeschriebenen Themen behandelt, und es sind auch einige praxisorientierte Einheiten dabei (z. B. Fahrübungen, Simulationen von Gefahrensituationen, Gerätedemonstrationen). Wichtig zu wissen: Im Unterschied zur dreijährigen Ausbildung sind diese 140 Stunden reine Schulungszeit, keine betriebliche Praxis. Manche Teilnehmer kombinieren die beschleunigte Qualifikation mit einem kleinen Praktikum oder Fahrertraining – das ist aber freiwillig. Nach dem Kurs findet der IHK-Prüfungstermin statt, oft kurz nach Ende des Unterrichts. Wenn alles gut läuft, halten Sie also nach gut einem Monat Ihr Zertifikat in Händen. Teilzeit-Modelle gibt es auch (z. B. abend- oder wochenendbasierte Kurse), dann dauert es entsprechend länger bis man die 140 Stunden voll hat – das kann eine Option für Berufstätige sein, ist aber eher selten, da Quereinsteiger meist Vollzeit zur Schule kommen.
Muss ich bereits einen Lkw-Führerschein haben, um die Grundqualifikation zu erwerben?
Interessanterweise kann man den Grundqualifikationskurs bereits beginnen, bevor man den Führerschein Klasse C/CE hat. Viele kombinieren es parallel: Sie machen den Lkw-Führerschein in der Fahrschule und parallel oder direkt anschließend die Grundqualifikation bei uns. Für die IHK-Prüfung zur Grundqualifikation ist ein Führerschein zwar nicht nötig, jedoch dürfen Sie natürlich erst wirklich als Fahrer arbeiten, wenn beides vorliegt – Führerschein und Grundqualifikationsnachweis. Praktisch empfehlen wir: Entweder erst Führerschein, dann Kurs – so können Sie im Kurs schon vieles besser nachvollziehen, weil Sie Fahrpraxis haben. Oder zumindest parallel so legen, dass die Fahrprüfung und die IHK-Prüfung zeitlich nah beieinander liegen. Zum Mindestalter: Durch die beschleunigte Grundqualifikation dürfen Fahrer schon ab 18 Jahren gewisse Fahrzeuge fahren (bis 7,5 t oder im Werkverkehr), allerdings für den uneingeschränkten gewerblichen Einsatz mit schweren Lkw gilt weiterhin 21 Jahre Mindestalter. Wenn Sie also sehr jung sind, können Sie zwar den Kurs machen und bestehen, aber dürfen bis 21 nur eingeschränkt fahren. Das ist ein Detail, das wir im Beratungsgespräch individuell klären. In Summe: Ein vorhandener Lkw-Führerschein ist keine zwingende Zulassungsvoraussetzung für den Kurs – aber die meisten Teilnehmer erwerben ihn ohnehin im Verlauf. Wir kooperieren eng mit Fahrschulen (unsere Wurzeln liegen ja selbst dort) und können beides aus einer Hand anbieten, wenn gewünscht.
Wird diese Qualifikation europaweit anerkannt?
Ja. Die Berufskraftfahrer-Qualifikation ist durch eine EU-Richtlinie harmonisiert. Das heißt, eine in Deutschland erworbene Grundqualifikation (beschleunigt oder normal) wird in allen EU-Ländern sowie EWR-Staaten anerkannt. Sie äußert sich immer in der Schlüsselnummer 95, die in Ihrem Führerschein eingetragen ist, oft mit dem Länderkennzeichen dahinter (z. B. 95. DE für Deutschland mit Ablaufdatum). Wenn Sie z. B. in ein anderes EU-Land ziehen und dort fahren wollen, können Sie die Qualifikation dort umschreiben lassen. Wichtig: Es gibt leichte Unterschiede in der Umsetzung – z. B. haben manche Länder separate „Fahrerqualifikationskarten“. Aber unterm Strich gilt: haben Sie in einem Mitgliedsstaat die Quali erworben, müssen die anderen Staaten sie akzeptieren. Somit können Sie mit dem deutschen Eintrag 95 auch international als Lkw-Fahrer tätig sein. Beachten Sie jedoch, dass Sprachkenntnisse oder andere landesspezifische Dinge natürlich separat zu betrachten sind – aber rein formal berechtigt Sie die EU-Qualifikation überall zum Führen von gewerblichen Gütertransporten. Unsere Kurse bereiten Sie inhaltlich übrigens auch gut auf internationale Tätigkeiten vor, da viele Themen (Lenkzeiten, Gefahrgut, etc.) ohnehin europaweit gleich geregelt sind.